Betriebliche Altersversorgung

Die GSC bietet auch Dienstleistungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung an.

Wir sind mit unserem Institut für Pensions-Management und Zusatzversorgung (IPZ) Ihr kompetenter Partner für Beratung, Bewertung und Betreuung rund um betriebliche Altersversorgung (bAV) und Zusatzversorgung. Die GSC GmbH berät mit ihrem Institut Unternehmen und Einrichtungen aus dem privaten, öffentlichen und kirchlichen Bereich zu Themen der bAV.

Die Erfahrung aus über 30 Jahren der Firmenkundenberatung in der HUK-COBURG, dem Versicherer im Raum der Kirchen sowie Vorgängergesellschaften ist in der Kompetenz der GSC gebündelt.

Maßgeschneiderte Versorgungslösungen für Privatwirtschaft, öffentlichen Dienst und kirchliche Institutionen.

Ob Handwerksbetrieb, Kirche, soziale Einrichtung oder Großkonzern: Wir helfen und beraten bei der Analyse, Auswahl, Einführung, Verwaltung und Umstrukturierung von Versorgungswerken.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung mit kirchlichen Einrichtungen und Unternehmen der freien Pflege. Die Beachtung der besonderen Rahmenbedingungen in Kirche, Caritas und Diakonie ist dabei ein Kernelement unserer Beratung.

Ihre Vorteile – unser Ziel:

  • Sie befreien das (Personal-) Management von Nebenaufgaben.
  • Sie erhöhen die Loyalität Ihrer Belegschaft und bieten attraktive Anreize einer sozialen Unternehmenskultur.
  • Sie nutzen als (Gesellschafter-)Geschäftsführer mit Ihrer eigenen Versorgung auch selbst Steuervorteile.
  • Ihre Belegschaft genießt später den Ruhestand mit einer soliden zusätzlichen Altersversorgung.

Mit den richtigen Partnern gut beraten.

Bei der Auswahl der  jeweiligen Versorgungs- bzw. Vorsorgelösung anhand Ihrer Bedürfnisse stehen uns  leistungsstarke Partner und flexible Produkte zur Verfügung. Wir arbeiten mit folgenden Unternehmen zusammen:

  • HUK-COBURG Lebensversicherung AG
  • Versicherer im Raum der Kirchen Lebensversicherung AG
  • VRK Unterstützungskasse für gemeinnützige und erwerbswirtschaftliche Unternehmen e.V.
  • PB Pensionsfonds AG

Beratung

Auslagerung von Versorgungs­verpflichtungen

Vorteile durch Umstrukturierung  und Auslagerung der betrieblichen Altersversorgung (bAV).

Unternehmen müssen für Pensionszusagen in der Handelsbilanz Pensionsrückstellungen bilden. Die Pflicht ist im HGB bzw. im Bilanzrechts-Modernisierungs-Gesetz (BilMoG) niedergelegt. Aus verschiedenen Gründen kann sich eine vollständige Auslagerung der Pensionsverpflichtungen anbieten:

  • Entlastung des Unternehmens von bestehenden Versorgungsverpflichtungen bei Unternehmenskauf oder -verkauf.
  • Bei bevorstehender Liquidation einer GmbH ist die Auslagerung notwendig (Liquidationsversicherung).

 

Bei einer vollständigen Auslagerung von Pensionsverpflichtungen sind steuer- und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen zu beachten.

Versorgungswerke: Analyse & Neuentwicklung

Ein echter Mehrwert für Arbeitgeber.

Fachkräfte sind gesucht und umworben. Viele Arbeitgeber setzen gezielt arbeitgeberfinanzierte Versorgungsmodelle der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ein: Sie schaffen damit Anreize, um qualifiziertes Personal leichter zu gewinnen und Mitarbeiter stärker an den Betrieb zu binden.

Bestehende Versorgungswerke müssen regelmäßig geänderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Sie unterliegen dem Einfluss geänderter Rechtsprechung und neuer Gesetze. Eine wesentliche Neuerung ist z.B. das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) aus dem Jahr 2018.

Unser Leistungsangebot.

Wir unterstützen Sie bei der Einführung oder Änderung Ihres Versorgungswerks:

  • Komplette Analyse und Beratung.
  • Erstellen Ihrer Versorgungsordnung.
  • Hilfe bei der Präsentation vor Mitarbeitervertretung.

Rechtskonforme Umsetzung betriebliche Altersversorgung (bAV) – Teil I

Verlässliche Beratung zur Entgeltumwandlung.

Jeder Arbeitsvertrag begründet Fürsorgepflichten des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern. Bei bAV durch Entgeltumwandlung sollten bestimmte Auskünfte, Hinweise und Informationen an die Mitarbeiter gegeben werden.

Zur Ein- und Durchführung einer bAV gehören eindeutige und rechtlich verlässliche Regelungen und Informationen. Gerade im Zusammenhang mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) empfiehlt sich eine kompetente Beratung, damit Regelungen gesetzeskonform und zum Vorteil aller Beteiligten umgesetzt werden können. Das gilt vor allem für die neuen Regelungen zu Arbeitgeberleistungen.

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Rechtskonforme Umsetzung betriebliche Altersversorgung (bAV) – Teil II

Wichtige Regelungen in Folge des Betriebsrenten-Stärkungsgesetzes (BRSG).

Die bisherige bAV bleibt bestehen und wird gestärkt!

Erweiterter Förderrahmen des § 3 Nr. 63 EStG: Seit 01.01.2018 dürfen 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Rentenversicherung (West) steuerfrei in eine bAV eingezahlt werden (z.B. Direktversicherung); bis zu 4 % der BBG sind sozialversicherungsfrei.

Geringverdiener-Förderung

Bezieher eines Einkommens von bis zu 2.575 € Brutto im Monat können durch den Arbeitgeber mit einer arbeitgeberfinanzierten bAV gefördert werden (§ 100 EStG). Für Beiträge zwischen 240 € und 960 € jährlich an eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds erhält der Arbeitgeber 30 % (max. 288 €) zurück. Das geschieht im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens.

Weitergabe Sozialabgabenersparnis bei Entgeltumwandlung

Eine Entgeltumwandlung muss für Neuabschlüsse ab 01.01.2019 mit 15 % durch den Arbeitgeber bezuschusst werden, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart. In der Regel beträgt diese Ersparnis bei Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen ca. 20 % des Umwandlungsbetrags. Der Zuschuss ist somit aufwandsneutral für den Arbeitgeber. Spätestens ab 01.01.2022 haben auch Arbeitnehmer mit bereits bestehender Entgeltumwandlung Anrecht auf den Arbeitgeberzuschuss.

Anrechnungsfreier Grundbetrag

Mindestens 100 € monatliche Versorgungsleistung aus einer bAV bleiben beim Bezug von Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei. Darüber hinaus bleiben 30 % einer Rentenleistung oberhalb von 100 € unberücksichtigt. Hier wird gedeckelt auf max. 50 % der Regelbedarfsstufe 1.

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Rechtskonforme Umsetzung betriebliche Altersversorgung (bAV) – Teil III

Sozialpartnermodell

Zusätzlich zu den Möglichkeiten der bisherigen bAV soll die Einführung des sogenannten „Sozialpartnermodells“ eine weitere Verbreitung vor allem im Bereich der Tarifvertragsparteien bringen. Völlig neu ist hier die Abkehr von Garantien bezüglich der späteren Rentenleistungen und der damit verbundenen Haftung für Arbeitgeber. Mit der neuen Zusageart „reine Beitragszusage“ sollen Arbeitgeber entlastet werden, die bei den bisherigen Arten „Leistungszusage“, „beitragsorientierte Leistungszusage“, und „Beitragszusage mit Mindestleistung“ für bestimmte (Mindest-)Leistungen haften müssen.

Natürlich dürfen in der bisherigen „bAV-Welt“ weiterhin Garantieleistungen vom Arbeitgeber zugesagt und versicherungsförmig abgesichert werden. Das in der Öffentlichkeit bzw. bei Verbraucherschützern immer wieder in der Kritik stehende Garantieverbot betrifft lediglich die neu eingeführte „Beitragszusage“.

Was steckt dahinter? Kernpunkt hierbei ist, dass der Arbeitgeber tarifvertraglich geregelt nicht mehr für eine bestimmte zugesagte Leistung einstehen muss. Anstatt einer Garantierente gibt es eine vereinbarte Zielrente, ohne Kapitaloption.

Vor allem Unternehmen, die bereits Regelungen zur bAV getroffen haben, sollten diese vor dem Hintergrund des BRSG auf notwendigen oder zumindest optimierenden Anpassungsbedarf hin überprüfen. Mit guter Beratung lassen sich Wege für eine Umsetzung der neuen Regelungen mit interessanten Chancen und Möglichkeiten finden. Für das tarifrechtlich zu vereinbarende Sozialpartnermodell bieten sich u.a. Konsortiallösungen von erfahrenen Anbietern an. Ein Konsortium von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit ist z.B. „Das Rentenwerk“.

Spezielle Versorgungslösungen

Besondere Konzepte für besondere Arbeitnehmergruppen

Führungs- und bestimmte Fachkräfte sind besonders umworbene Leistungsträger. Sie verdienen überdurchschnittlich und haben daher einen höheren Vorsorgebedarf für den Ruhestand. Für bestimmte Arbeitnehmer- und Berufsgruppen gelten sogar spezielle Rahmenbedingungen und Regelungen für die Altersversorgung.

Besondere Lösungen sind hier gefragt: Richtig eingesetzt bringt die betriebliche Altersversorgung (bAV) entscheidende Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Unsere Spezialisten entwickeln individuelle, rechtssichere Versorgungskonzepte für besondere Anforderungen. Wir beraten und unterstützen auch bei der Einrichtung und Umsetzung.

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Gesellschafter-Geschäftsführer

Praktische Lösungen für höchste Versorgungsansprüche.

Gesellschafter-Geschäftsführer haben einen Vorteil: Sie sind durch ihre Doppelfunktion als Gesellschafter und Angestellter oft sozialversicherungsfrei. Dadurch gewinnen sie bei ihrer persönlichen Altersvorsorge einen interessanten Gestaltungsspielraum. Gleichzeitig ist der Versorgungsbedarf meist besonders hoch.

Eine bAV ist eine interessante Lösung. Einige Vorteile:

  • Steuerfreier Aufbau von Versorgungsleistungen.
  • Sichere Finanzierung hoher Altersrenten.
  • Auslagern der finanziellen Risiken Tod, Invalidität und Langlebigkeit auf einen Versicherer.

Praktische Lösungen für höchste Versorgungsansprüche.

Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführen müssen besondere Aspekte berücksichtigt werden:

  • Zeitpunkt der Zusageerteilung.
  • Erdienbarkeit der zugesagten Leistungen.
  • Bilanzielle Finanzierbarkeit.
  • Vermeidung einer „Überversorgung“.
  • Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot.
  • Gültiger Gesellschafterbeschluss.

Kirchen und Wohlfahrt

Wir als Partner für eine besondere Art von Arbeitgeber.

Kirchen, Glaubensgemeinschaften, deren Werke sowie karitativen und sozialen Einrichtungen, sind die größten Arbeitgeber in Deutschland. Ihr Streben um das Gemeinwohl und die Nächstenliebe gehört zu den elementaren Bestandteilen unserer Gesellschaft. Wer sich dieser Mission widmet, der findet öffentlich Anerkennung und verdient Unterstützung.

Gleichzeitig stehen Sie als Dienst- bzw. Arbeitgeber heute regelmäßig im Wettbewerb zu renditeorientierten Unternehmen.
Der Wettbewerb betrifft auch die Sozialleistungen an die eigenen Mitarbeiter.

Unsere Qualifikationen.

Wir kennen die kirchlichen Altersversorgungssysteme durch unsere Beratungserfahrung und unseren Partner, die Versicherer im Raum der Kirchen Lebensversicherung AG.

Individuelle Versorgungen für Einrichtungen der Kirchen und Wohlfahrtspflege.

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist heute selbstverständlicher Bestandteil von Dienstgemeinschaften. Moderne Versorgungslösungen nützen Dienstgebern und Mitarbeitern gleichermaßen: Zusammen mit unserem Partner, der Versicherer im Raum der Kirchen Lebensversicherung AG, zeigen unsere Spezialisten, welche Vorteile eine moderne bAV Ihrer Einrichtung bringt. Dabei berücksichtigen wir natürlich die besonderen Rahmenbedingungen für Institutionen der Kirche und freien Wohlfahrt.

Unser Expertenwissen.

Wir finden für Sie die passende Versorgungslösung und unterstützen Sie bei der Umsetzung. Wir kümmern uns um:

  • Modernisierung bestehender und Einrichtung neuer Versorgungswerke.
  • Fachberatung zu allen Gebieten der bAV – von Arbeitgeber-Finanzierung bis Entgeltumwandlung und Umsetzung von Tarifvorgaben.
  • Lösungen und Alternativen zur Zusatzversorgung.
  • Versorgungen für Pfarrer und Kirchenbeamte.
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Zusatzversorgung

Betriebliche Altersversorgung (bAV) als Ergänzung oder Alternative zur Zusatzversorgung.

Viele Mitglieder der (kirchlichen) Zusatzversorgungen leiden unter der Last steigender Kosten. Gerade Einrichtungen, die im freien Markt bestehen müssen, werden dadurch im Wettbewerb benachteiligt. Hier kann sich die bAV als Ergänzung oder Alternative empfehlen. Über die bestehenden Möglichkeiten und über deren Vor- und Nachteile beraten wir gerne.

Pfarrerversorgung

Versorgungslösungen speziell für Pfarrer und Kirchenbeamte.

Pfarrerinnen und Pfarrer bekommen – wie Kirchenbeamte im Allgemeinen – von ihrer Kirche in der Regel eine eigene Altersversorgung zugesagt. Nutzen Sie unsere Erfahrung auf diesem Gebiet. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Wir beraten kompetent und unterstützt umfassend bei:

  • Entwicklung und Einführung einer Pfarrerversorgung.
  • Optimierung einer bestehenden Versorgung.
  • Langfristiger sicherer Finanzierung der Pfarrerversorgung.

Gutachten

Bewertung von Personal­verpflichtungen

Bilanzierungspflichtige Versorgungszusagen eines Arbeitgebers müssen nach bestimmten handels- und steuerrechtlichen Rechnungsvorschriften jährlich bewertet werden.

Wir beraten Sie in aktuariellen Fragen und erstellen versicherungsmathematische Gutachten und Berechnungen.

Folgende Verpflichtungen bewerten wir:

  • Pensionen (Renten- und Kapitalzusagen) für Bilanz und PSV.
  • Jubiläumsgelder.
  • Altersteilzeitverpflichtungen (Aufstockungsbeträge und Ausgleichszahlungen).
  • Zeitwertkonten (Risiken aus Kapitalanlagen und Änderung von gesetzlichen Vorschriften).


nach den Bewertungsmaßstäben:

  • Deutsches Steuer- und Handelsrecht.
  • Internationale Standards (IFRS & US-GAAP).


Wir übernehmen zudem Aufträge zur Berechnung von:

  • Leistungsfällen.
  • unverfallbaren Anwartschaften.
  • Rentenanpassungsbeträgen (§ 16 BetrAVG).
  • Werten zur Durchführung eines Versorgungsausgleichs.


So gewinnen Sie Planungssicherheit: Wir erstellen Langfristprognosen, wie sich die Versorgungsverpflichtung und die zugehörige Rückstellung in Zukunft entwickeln werden.

Unterstützungs­Kasse

Pensionsmanagement

Entlastung des Arbeitgebers (Trägerunternehmen) durch Verwaltungs- und Serviceleistungen.

Mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) über eine Unterstützungskasse sind bestimmte Verwaltungstätigkeiten fest verbunden. Das geht von der Einrichtung der erteilten Zusagen bis zur Bereitstellung der späteren Leistungen in Form der Rentenverwaltung.

Arbeitgeber müssen diesen Aufwand nicht allein tragen.

Profitieren Sie von den Verwaltungs- und Serviceleistungen unserer Spezialisten. Umfassend erbringen wir für die VRK Unterstützungskasse für gemeinnützige und erwerbswirtschaftliche Unternehmen e.V.:

  • Anwartschaftsverwaltung einschließlich Leistungsbescheinigungen.
  • Rentenverwaltung einschließlich steuerlicher Behandlung und Auszahlung.
  • Koordination der Rückdeckungsversicherung.
  • Versicherungsmathematische Leistungen und Beratung
  • Rechtliche Expertisen.

Ihr Kontakt zu uns

Ihr Kontakt zu uns:
Frau Daniela Bode
Telefon: 09561 96-50809
daniela.bode@huk-coburg.de