Ihre Beihilfe

Wir bearbeiten Ihre Beihilfeausgaben, als wenn es unsere eigenen Ausgaben wären

Als erfahrener Partner im Beihilfebereich können Sie sich auf uns verlassen.

Für den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn

Wir übernehmen Ihre Beihilfebearbeitung von A – Z. Unsere erfahrenen Mitarbeiter sind mit allen Regelungen zum Beihilferecht umfassend vertraut. Darüber hinaus verfügen wir über Know-How in der Rechnungsprüfung von beispielsweise Krankenhausrechnungen etc. Wir haben Zugriff auf medizinisches und paramedizinisches Personal, das Rechnungen von medizinischen Leistungserbringern auf Augenhöhe prüfen kann. Für Ihre Anliegen haben Sie einen konkreten Ansprechpartner, der Sie betreut.

Individuelle Lösungen für Sie?

Sie wollen nicht die gesamte Beihilfebearbeitung auslagern, sondern Sie benötigen punktuell Hilfe bei Rückstandssituationen oder bei Rechnungsprüfungen von Spezialmaterien wie Arzt- oder Krankenhausrechnungen?

Sprechen Sie uns an. Wir haben auch hier maßgeschneiderte Lösungen.

GSC Service- und Controlling-GmbH
Bahnhofplatz
94650 Coburg

Ansprechpartnerin für den nicht kirchlichen Bereich
Frau Carolin Nothnagel
Telefon: 09561 96-94503
Fax: 09561 96-95800
angebot-beihilfe@huk-coburg.de

Ansprechpartner für den kirchlichen Bereich
Herr Thomas Bullerjahn
Telefon: 05231 975-3000
Fax: 05231 975-3703
thomas.bullerjahn@vrk.de

Oder lieber Risiken vermeiden:
Mit der Beihilfe­ablöseversicherung

Eine Beihilfeablöseversicherung ist eine klassische Rückdeckungsversicherung, die speziell für öffentliche und private Arbeitgeber interessant ist. Als Dienstherr tragen Sie bis zu 80% der Krankheits-, Geburts- und Todesfallkosten – schon eine Grippewelle kann die Haushaltsplanung belasten.

Beugen Sie vor und sichern Sie sich mit der Beihilfeablöseversicherung gegen das finanzielle Risiko bestmöglich ab. 

Versicherungslösungen

Klicken Sie hier für mehr Informationen über die Versicherungslösungen der HUK-COBURG und des Versicherers im Raum der Kirchen.

Für Die Beihilfe­berechtigten

  • Wir stehen Ihnen an allen Arbeitstagen (Montag bis Freitag) telefonisch für Ihre Fragen zur Verfügung. Unsere Telefonnummer für Ihren Beihilfeträger und unsere Servicezeiten finden Sie auf unseren Leistungsabrechnungen.
  • Für uns ist die schnelle Bearbeitung Ihrer Leistungsanliegen wichtig. Sie erhalten innerhalb von kurzer Zeit Ihre Abrechnungen.
  • Sollten Sie Ihre Krankenversicherung auch bei der HUK-COBURG-Krankenversicherung AG oder Versicherer im Raum der Kirchen Krankenversicherung AG haben, können wir Ihnen die Abrechnung aus einer Hand anbieten. Sie reichen die Unterlagen nur einmal ein. 

Ihr Arbeitgeber / Dienstherr ist schon unser Vertragspartner und Sie haben Fragen oder benötigen Formulare?

Dann kontaktieren Sie uns einfach wie üblich (Post, Fax …) oder über info@vrk.de sowie info@huk-coburg.de unter Angabe Ihrer Vertragsnummer! Wichtige Punkte, die Sie beim Ausfüllen von Anträgen beachten müssen und weitere Antworten auf Fragen finden Sie unter der Rubrik „Häufige Fragen“.

Häufige Fragen

Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung zu den Krankheits- und Pflegekosten, auf die beihilfeberechtigte Personen und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen einen Anspruch haben.

Wir akzeptieren grundsätzlich Kopien, der Beihilfeantrag ist immer beizufügen.

Wir benötigen immer die Unterschrift des Beihilfeberechtigten, natürlich akzeptieren wir auch entsprechende Vollmachten (zum Beispiel Vorsorgevollmacht) und hinterlegen diese gern für Sie.

Hier können mehrere Gründe verantwortlich sein. Bitte lesen Sie unsere Hinweise auf der Leistungsabrechnung. Gerne stehen wir Ihnen auch telefonisch zur Verfügung. Unsere Kontaktdaten finden Sie ebenfalls auf unserem Leitungsabrechnungsscheiben.

Für die Berücksichtigung eines etwaigen Ehepartners ist das Einkommen maßgeblich. Bei Kindern würde es in der Regel auf die Zahlung des Familienzuschlags ankommen. Gern prüfen wir die Voraussetzungen für Sie – kontaktieren Sie uns hierzu einfach.

Reichen Sie uns hierzu einfach einen Kostenvoranschlag ein. Wir prüfen gern für Sie und senden Ihnen eine schriftliche Zusage.

Wir haben den Anspruch, dass Ihnen jeder unserer Mitarbeiter Auskunft geben kann. Deshalb haben wir Mitarbeiter entsprechend qualifiziert. Damit haben Sie den Vorteil, dass Sie immer den richtigen Ansprechpartner bei uns haben, auch wenn einzelne Mitarbeiter urlaubsbedingt abwesend sind.

Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer privaten Pflegeversicherung auf und stellen dort einen Antrag auf Pflegeleistungen. Der Antrag kann zunächst formlos sein und sollte frühstmöglich gestellt werden. Die Pflegeversicherung beauftragt dann Medicproof (der „Medizinische Dienst“ der PKV) zur Erstellung eines Gutachtens und zeitnah erhalten Sie einen Bescheid über das Gutachtenergebnis. Diesen Bescheid senden Sie uns dann bitte zu.

Unterstützung und Hilfe bekommen Sie jederzeit von Ihrer privaten Pflegeversicherung sowie natürlich uns als GSC. Alternativ steht Ihnen aber auch Compass zur Verfügung, die private Pflegeberatung aller PKV-Kunden, welche von Montag bis Samstag telefonisch für Sie da ist und sogar individuelle Pflegeberatungstermine bei Ihnen zu Hause vereinbart.

Bei einer stationären Pflege („Heimunterbringung“) sind die monatlichen Aufwendungen meist sehr hoch. Deswegen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen (Einkommensabhängig) eine zusätzliche Beihilfe als sogenannte Fürsorgeleistung. Einen Antrag hierzu können Sie jederzeit formlos bei uns stellen, wenn möglich fügen Sie diesem Nachweise der aktuellen Versorgungsbezüge sowie ggf. aktuelle Rentenbescheide bei.

• Sie können dazu die APP „VRK-Meine Belege“ verwenden. Nutzen Sie bei der Registrierung bitte Ihre Beihilfenummer.
• Bitte reichen Sie zu Ihren Belegen bei Nutzung der APP immer einen unterschriebenen Leistungscheck und / oder Beihilfeantrag mit ein. Dieser kann, analog der Belege, auch abfotografiert werden.
• Nutzen Sie die Einreichung über die App bitte nur, wenn sich bei Ihnen oder einer berücksichtigungsfähigen Person keinerlei Änderungen gegenüber dem letzten Antrag ergeben haben.
• Bitte beachten Sie, dass pro Tag nur ein Antrag eingereicht werden kann und weiterhin die bekannten Mindestantragssummen gelten.
• Alle anderen Dokumente schicken Sie uns bitte weiterhin auf dem Postweg unter der bekannten Adresse zu.